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   OLG Köln, 29.07.1998 - 6 U 66/98   

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https://dejure.org/1998,1650
OLG Köln, 29.07.1998 - 6 U 66/98 (https://dejure.org/1998,1650)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.07.1998 - 6 U 66/98 (https://dejure.org/1998,1650)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 6 U 66/98 (https://dejure.org/1998,1650)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 1, 13; BRAO § 43B; BO § 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis von Rechtsanwälten als "Gewerbetreibende" i.S.v. § 13 Abs. 2 Nr. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei Wettbewerbsverstößen anderer Anwälte; Wegfall der Wiederholungsgefahr bei unzulässiger Anwaltswerbung und späterem Ausscheiden von Mitgliedern ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 63
  • MDR 1998, 1505
  • GRUR 1999, 95
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 67/96

    Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.1998 - 6 U 66/98
    Die auf der Rechtsetzungskompetenz der Satzungsversammlung (§ 191 a Abs. 2 BRAO) beruhende Berufsordung für Rechtsanwälte konkretisiert in zulässiger Weise den erwähnten in § 43 b BRAO enthaltenen Rechtsgrundsatz (vgl.BGH ZIP 97, 1514 f).

    Dementsprechend hat der BGH in der bereits erwähnten Entscheidung vom 26.5.1997 (ZIP 97, 1514 f) ausgeführt: "Eine Anzeige, die den Interessen des Adressatenkreises, eine sachlich angemessene Information zu finden, gerecht wird, formal und inhaltlich unaufdringlich gestaltet ist und keinen Irrtum erregt, ist folglich dem Anwalt grundsätzlich erlaubt" (vgl. auch BGH NJW 97, 1997 f).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.1998 - 6 U 66/98
    Rechtsanwälte dürfen allerdings - wie das Bundesverfassungsgericht in seinem u.a. in NJW 88, 194 veröffentlichten Beschluß vom 14.7.1987 entschieden hat - Werbung betreiben.
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91

    Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.1998 - 6 U 66/98
    Unter Werbung ist eine Tätigkeit zu verstehen, die unter planmäßiger Anwendung beeinflussender Mittel darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen, für den geworben wird, in Anspruch zu nehmen (BGH NJW 92, 45; Henssler/Prütting-Eylmann, BRAO § 43 b RZ 17).
  • OLG Stuttgart, 21.03.1997 - 2 U 131/96

    Wettbewerbsrechtlich zulässige Werbung um Anwaltsmandate; Unaufgefordertes

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.1998 - 6 U 66/98
    In der Sache ebenso haben das OLG Frankfurt (a.a.O.), das OLG Celle (NJW 96, 855 f) und das OLG Stuttgart (NJW 97, 2529) entschieden.
  • OLG Frankfurt, 25.01.1996 - 6 U 150/95

    Anwaltsrecht; Verstoß gegen das Gebot sachlicher Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.1998 - 6 U 66/98
    Vielmehr hat der Rechtsausschuß den Begriff "reklamehaft" als zu ungenau gestrichen, ohne damit eine Werbung gestatten zu wollen, die keinen sachlichen Gehalt hat (vgl. Henssler/Prütting-Eylmann a.a.O., RZ 5 m.w.N.; Hartung/ Holl-Römermann, Anwaltliche Berufsordnung, § 6 BerufsO RZ 65 f; OLG Frankfurt NJW 96, 1065 f).
  • OLG Celle, 13.09.1995 - 13 U 150/95
    Auszug aus OLG Köln, 29.07.1998 - 6 U 66/98
    In der Sache ebenso haben das OLG Frankfurt (a.a.O.), das OLG Celle (NJW 96, 855 f) und das OLG Stuttgart (NJW 97, 2529) entschieden.
  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1630/98

    Wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Anwaltswerbung im Hinblick

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwälte 1. S ..., 2. C ..., 3. W ... - Bevollmächtigter zu 2. und 3.: Rechtsanwalt Jörg Steinort, Grabenstraße 24, Eschweiler - gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 29. Juli 1998 - 6 U 66/98 -, b) den Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 29. Juli 1998 - 6 U 41/98 -, c) das Urteil des Landgerichts Aachen vom 30. Dezember 1997 - 41 O 181/97 -, d) das Urteil des Landgerichts Aachen vom 30. Dezember 1997 - 41 O 212/97 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner am 1. Dezember 1999 einstimmig beschlossen:.
  • OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00

    Unzulässige Anwaltswerbung mit Telefonbucheintrag "Alles was Recht ist"

    Denn jede Aussage, weiche sich nicht auf die Angabe des Tätigkeitsschwerpunktes beschränkt, sondern eine Selbsteinschätzung enthält, oder durch zusätzliche Mittel den Adressaten zu beeinflussen sucht, enthält Merkmale reklamehafter Anpreisung, die mit dem gesetzlichen Berufsbild de Rechtsanwalts als einem Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist (BGH, ZI 1997, 1516 m. w. N. für die Hinweise "Rechtliche und steuerliche Beratung im Verbund" und "Erbrechtliche und erbschaftssteuerrechtliche Beratung aus einer Hand"; ebenso: OLG Köln, NJW 1999, 63 ff. - "ihre Rechtsfragen sind unsere Aufgabe").

    d) Dass der Verstoß gegen § 43 b BRAO gleichzeitig auch einen Verstoß gegen § 1 UWG darstellt, entspricht gesicherter Rechtsprechung (ausführlich begründet in OLG Köln, NJW 1999, 63, 64).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2007 - 14 A 4267/05

    Berücksichtigung des Tätigwerdens auf allen anderen Gebieten des

    Sie sind wie der auch in der Rechtsprechung verwendete Begriff der "Reklamehaftigkeit" vgl. etwa BGH, Urteil vom 27.1.2005 - I ZR 202/02 -, NJW 2005, 1644 = MDR 2005, 959; OLG Köln, Urteil vom 29.7.1998 - 6 U 66/98 -, NJW 1999, 63, in seinem ursprünglichen Wortsinn gewissermaßen selbstreferenziell.
  • OLG Rostock, 17.03.1999 - 2 U 81/98

    Sponsoring durch Rechtsanwälte unter gleichzeitiger Angabe von Beruf und/oder

    Das ergeben auch die Gesetzesmaterialien; so heißt es in der Begründung zum Regierungsentwurf (BT-Dr. 12/4993, S. 28): "Mit ... § 43b soll klargestellt werden, daß der Rechtsanwalt Werbung nur betreiben darf, soweit es sich um eine Informationswerbung handelt, die über sein Dienstleistungsangebot sachlich informiert." Damit ist eine Werbung nicht vereinbar, die mit der eigentlichen Leistung des Anwalts in keinem Zusammenhang mehr steht (OLG Köln, NJW 1999, 63).
  • OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01

    Rechtsanwaltswerbung

    Dies liegt auf der "klassischen" Linie der Rechtsprechung, wonach dem Rechtsanwalt verboten ist, mit einer subjektiven (Selbst)Einschätzung/Werturteilen (Anzeigen-) Werbung zu machen (BGH, Z1P 1997, 1516 m w. N. für die Aussage "Rechtliche und steuerliche Beratung im Verbund" und "Erbrechtliche und erbschaftssteuerrechtliche Beratung aus einer Hand"; ebenso: OLG Köln, NJW 99, 63 ff. für "Ihre Rechtsfragen sind unsere Aufgabe" und schließlich das als Anlage K 5 vorgelegte Urteil LG München I vom 19.04.2000 - 7 HKO 1608/00 auf Seite 15 - "Kraftvolle neue Dimension; Rechtsberatung ist nicht mehr das, was es einmal war; MORE POWERFUL LEGAL SOLUTIONS").
  • VG Düsseldorf, 22.09.2005 - 4 K 204/05

    Werbeverbot für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure; Unterhalten einer

    Die Qualitätswerbung ist schlechterdings untersagt (für Anwälte vgl. OLG Köln, Urt. vom 29. Juli 1998, 6 U 66/98, NJW 1999, 63).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.11.2000 - 3 O 4973/99
    Vor diesem Hintergrund ist es gefestigte Rechtsprechung, daß lediglich sogenannte Informationswerbung zulässig ist (BGH in NJW 99, 63, 64; BGH in NJW 97, 2522; OLG Frankfurt in NJW 96, 1056; OLG Celle in NJW 96, 855; OLG Stuttgart in NJW 97, 2529).
  • LG Berlin, 15.10.2009 - 28 O 291/08

    Selbstständiger Beratungsvertrag

    Die Verletzung einer solchen Beratungspflicht begründet eine Haftung des Verkäufers auch dann, wenn sich sein Verschulden auf Angaben über zusicherungsfähige Eigenschaften der Kaufsache bezieht und nur auf Fahrlässigkeit beruht (BGH NJW 99, 63).
  • AGH Bayern, 02.07.2002 - BayAGH II - 3/02

    Anwaltliche Werbung - Formulierungen in einer Kanzleibroschüre

    Diese (u.a. in Anlehnung an OLG Köln, NJW 1999, 63, 64 vorgenommene) Argumentation entspricht nicht mehr der aktuellen Anschauung von der Bedeutung der Berufsfreiheit (vgl. BVerfG, BRAK-Mitt. 2001, 295; BVerfG, NJW 2000, 1635).
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